26.03.2019 in Anträge

Anfrage zur TEVC Baustelle im Viktoriapark

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Umgestaltung der Tennisanlage und des Vereinsheimes des TEVC im Viktoriapark nimmt konkrete Formen an. Auffällig ist dabei gerade vor dem Hintergrund des Parkcharakters der sehr hohe Verlust an Bäumen, die im vergangenen Herbst gefällt wurden. Bisher ist keine Fläsche ersichtlich, wo die Ersatzpflanzungen für diese Bäume vorgenommen werden.

Anfrage:

Wird es genug Ersatzpflanzungen geben ?
Wo wird es diese Ersatzpflanzungen geben ?
Wird dies von der Verwaltung genau kontrolliert werden ?

Für eine baldige Antwort wäre ich dankbar.

Mit freundlichem Gruß
 
Thomas Kämpfer

 

21.01.2019 in Anträge

UPDATE: Anfrage zur Sanierungstauglichkeit des Toilettenhauses und Ersatz des Bauwagens im Viktoriapark

 
Toilettenhäuschen im Viktoriapark

UPDATE:

Der Magistrat hat auf unsere Anfrage mittlerweile geantwortet. Die Antwort finden Sie Im PDF-Format hier.

Unsere Pressemitteilung hierzu finden Sie in diesem Artikel.

 

Der Antrag der SPD zum Abriss und Neubau der Toilettenanlage und dem Ersatz des Bauwagens, der zur Zeit als Lagerraum für Werkzeug, das Aussenmobiliar der Bühne und Umkleideraum dient, ist mit der Begründung abgelehnt worden, dass diesen Massnahmen aus Kostengründen eine Sanierung vorzuziehen sei.

Ebenso wurde auf die Regelung mit dem benachbarten Tennisverein, der Einrichtung der Netten Toilette, verwiesen, wodurch ein dringender Bedarf an dem Erhalt der städtischen Toiletten in Frage gestellt wurde.

 

 

14.01.2019 in Anträge

Einrichtung eines „Temporären Gestaltungsbeirats für Städtebau und Architektur“

 

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

wir bitten Sie, den nachfolgenden Antrag der SPD-Fraktion an die Gremien zur Beratung und Beschlussfassung weiterzuleiten:

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, von dem Angebot der Architekten- und Stadt­planerkammer Hessen Gebrauch zu machen und für einzelne Vorhaben einen Temporären Gestaltungsbeirat zu bestellen. Seine Einrichtung dient dem Ziel, zur Verbesserung des Stadtbildes beizutragen, die architektonische Qualität auf einem hohen Standard zu sichern sowie städtebau­liche und architektonische Fehlentwicklungen zu verhindern.

Der Temporäre Gestaltungsbeirat hat dabei folgende Aufgaben:

Er unterstützt als unabhängiges und empfehlendes Sachverständigengremium den Magistrat, die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse bei

  • städtebaulich bedeutsamen Planungen, z.B. auch bei Bebauungsplänen von zentraler Bedeutung
  • der Vorbereitung und Durchführung wichtiger öffentlicher Bauvorhaben
  • der städtebaulichen und gestalterischen Beurteilung privater Bauvorhaben von besonderer Bedeutung

Er begutachtet, berichtet und spricht Empfehlungen zu den ihm vorgelegten Bauvorhaben im Hin­blick auf ihre städtebauliche, architektonische und landschaftsplanerische Qualität aus.

Der Beirat wird auf Beschluss des Magistrats oder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt bei Bau- und Planungsvorhaben nach den oben genannten Kriterien einberufen.

Über die Größe des Beirats, seine Zusammensetzung und die Dauer des Verfahrens für das jewei­lige Projekt entscheidet der Magistrat in Abstimmung mit der Architektenkammer Hessen. Die Aufwandsentschädigung der Beiratsmitglieder folgt den Regelungen der Kammer (siehe Anhang).

14.01.2019 in Anträge

Antrag betr. Entwicklung von Bebauungsplänen im inneren Ortsbereich zur Wahrung des Ortsbilds von Oberhöchstadt

 

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

bitte leiten Sie den nachfolgenden Antrag den städtischen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung zu:

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Magistrat wird beauftragt, für den inneren Ortsbereich Oberhöchstadts (entlang der Oberurseler Straße, Am Dalles, Limburger Straße, Sodener Straße und Am Kirchberg) im Laufe des Jahres 2019 Bebauungspläne mit dem Ziel aufzustellen, die vorhandenen, das Ortsbild prägenden - im wesent­lichen kleinteiligen Strukturen - einerseits zu wahren und andererseits vorhandene Potentiale auf ihre Entwicklungsmöglichkeiten zu prüfen. Dadurch sollen mögliche Fehlentwicklungen (vor allem durch Anwendung des § 34 BauBG) sowohl bezüglich der Größe als auch der Gestaltung verhindert werden. Sollte eine zeitgerechte Umsetzung mit den vorhandenen personellen Ressourcen im zuständigen Fachbereich nicht möglich sein, ist ein geeignetes Planungsbüro mit der Planung zu beauftragen. Begleitend zum Planungsverfahren sollen die Vorstellungen und Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger erfasst und im weiteren Prozess beachtet werden.

08.12.2018 in Anträge

Antrag Vorstellung der Konzepte zum Bahnhof

 

Der Antrag der SPD-Fraktion hier im Wortlaut:

 

Sehr geehrter Herr Knoche,

wir bitten Sie, den nachfolgenden Antrag den städtischen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung zuzuleiten:

Die Stadtverordnetenversammlung möge folgende Beschlüsse fassen:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, die Stadtverordneten und den Ortsbeirat Kronberg in einer öffentlichen Veranstaltung  über die vor­liegenden Konzepte zur Revitalisierung des Bahnhofs Kronberg und seines direkten Umfelds zu informieren.

  1. Die Stadtverordnetenversammlung trifft die Entscheidung über das zur Realisierung kommende Konzept nach erfolgter Information. Alle weiteren Verfahrensschritte (Verhandlung Kaufvertrag usw. einschließlich Absicherung der geplanten Nutzungen) obliegen dem Magistrat.

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