Winkelbach: Irritierendes Geklapper statt Paukenschlag

Veröffentlicht am 01.02.2022 in Kommunalpolitik

Der Unterschied zwischen geltendem Recht und einem Maßnahmenprogramm

Die Begründung zu dem Antrag der KfB für die Stadtverordnetenversammlung am 24. Februar, der Magistrat solle belegen, dass die Offenlegung des Winkelbachs unvermeidbar sei und bis dahin sämtliche weiteren Schritte zur Offenlegung zu unterlassen, geht ins Leere.

„Dass die Stadtverordneten nur zähneknirschend den entsprechenden Vorlagen zur Offenlegung des Winkelbachs zugestimmt haben, war aus den Wortmeldungen deutlich zu entnehmen. Grund dafür war die geltende Rechtslage und die eindeutige Aussage des Vertreters des Regierungspräsidiums Darmstadt als zuständige obere Wasserbehörde, dass das Präsidium hier keinen Spielraum sieht und die Maßnahme durchgeführt werden muss. Er zeigte auch die Konsequenzen auf, nämlich dass bei Nichtfreilegung die Baugenehmigung für das Casals-Forum, das schließlich auch mit über 30 Millionen Euro aus öffentlichen Mitteln gefördert worden ist, erlöschen würde, da darin die verpflichtende Auflage zur Freilegung enthalten ist“, merkt der Fraktionsvorsitzende Wolfgang Haas an.

„Obwohl der Fraktion der KfB auch Juristen angehören, scheint dort der Unterschied zwischen gesetztem und geltendem Recht und einem Maßnahmenprogramm der Landesregierung zur Förderung der Verbesserung der Gewässersituation nicht klar zu sein. Ein Programm stellt lediglich eine Priorisierung und damit verbunden die Möglichkeit der Bezuschussung durch Landesmittel dar. Es setzt aber kein neues Recht. Daher bleibt die Aussage des RP weiter bestehen, denn es heißt allgemeinverständlich ausgedrückt, wenn ein Gewässer angefasst wird, muss es in einen verbesserten Zustand versetzt werden“, kommentiert der Sprecher der SPD-Fraktion im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt, Hans-Robert Philippi..

Philippi weiter: „Die zitierte Aussage des Referatsleiters im Umweltministerium, bei den oben zitierten Maßnahmen handele es sich nur um Vorschläge, ist keineswegs eindeutig, denn sie bezieht sich nur auf das Maßnahmenprogramm der Landesregierung und nicht auf die gesetzliche Verpflichtung. Darüber hinaus stellt sich die Frage, welche Informationen der Fragesteller dem Referatsleiter gegeben hat? Die Sichtweise der KfB oder die Fakten?“ Neben dem Wasserrecht ist sowohl der Bebauungsplan, der die Offenlegung des Winkelbachs beinhaltet und die daraus abgeleitete Baugenehmigung mit der Auflage der Offenlegung rechtlich relevant. Und daran kann ein Maßnahmenprogramm überhaupt nichts ändern. Bleibt nun zu hoffen, dass durch das dauernde Insistieren in Sachen Winkelbach bei den Entscheidungsträgern für die Bezuschussung der Kronberg Academy und auch unserer Stadt keine Nachteile entstehen. Was bleibt ist eine Verkennung oder             -milder ausgedrückt- eine Fehlinterpretation der Rechtssituation, also nur ein irritierendes Geklapper, das zur weiteren Desinformation der Kronberger Bevölkerung beiträgt und nur einem parteitaktischen Zweck dient, sich nämlich als der Retter der Stadt darzustellen und dem Magistrat Unfähigkeit zu unterstellen“.

Da nun aber die Aussagen in der Welt sind, wird die SPD im Magistrat den Bürgermeister und den Ersten Stadtrat bitten, die Angelegenheit unter Darlegung der Fakten kurzfristig mit dem Umweltministerium zu erörtern und den Gremien möglichst noch vor der Stadtverordnetenversammlung zu berichten.

Für die SPD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung

Wolfgang Haas                               Hans Robert Philippi

Fraktionsvorsitzender                         Sprecher im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt