Antrag betr. Fristsetzung Verkauf Bahnhofsgebäude Kronberg

Veröffentlicht am 18.08.2019 in Anträge
Bahnhofsgebäude Kronberg
Bahnhofsgebäude Kronberg, (c) By Karsten Ratzke [CC0], from Wikimedia Commons

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung bittet den Magistrat, in den Verhandlungen über den Verkauf des Bahnhofsgebäudes durch Fristsetzungen und andere geeignete Maßnahmen auf die Real Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG einzuwirken, damit die Real KG die Voraussetzungen dafür schafft, dass der fertig ausverhandelte Kaufvertrag der Stadtverordnetenversammlung spätestens in der Sitzung am 5. Dezember 2019 zur Entscheidung vorliegt.

Begründung

Nachdem der Magistrat nach zweijährigen Verhandlungen am 12. April 2018 die Absicht zum Verkauf des Bahnhofsgebäudes mitgeteilt hatte, beschloss die Stadtverordnetenversammlung am 14. Juni 2018, das Gebäude zunächst noch einmal öffentlich anzubieten. Die Angebote sollten dem ASU am 28. August 2018 und der Stadtverordnetenversammlung am 13. September 2018 zur Entscheidung vorliegen.

Auf die Magistratsvorlage vom 8. November 2018 beauftragte die Stadtverordnetenversammlung am 13. Dezember 2018 den Magistrat mit dem Aushandeln eines Kaufvertrags mit der REAL Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG. Seither wartet die Stadtverordnetenversammlung auf die Vorlage eines abschlussreifen Vertragsentwurfs, in dem auch alle Nutzungen entsprechend der Vorlage 5184/2018 (siehe dort Seiten 3 und 4) festgeschrieben sind.

Es entspricht nicht nur dem vordringlichen wirtschaftlichen Interesse der Stadt, sondern vor allem dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger, dass der Kronberger Bahnhof baldmöglichst saniert und einer attraktiven Nutzung zugeführt wird. In der Diskussion in der Stadtverordnetenversammlung wurde von mehreren Fraktionen die Hoffnung geäußert, dass durch die erneute Ausschreibung keine erhebliche zeitliche Verzögerung eintreten dürfe.

Die Bürgerschaft hat ein Recht auf Klarheit über den weiteren Zeitplan der Sanierung des Bahnhofsgebäudes. Für die Stadt bedeutet die Verschleppung des Verkaufs bei steigenden Baukosten und einer fortschreitenden Verschlechterung des Bauzustandes des Gebäudes ein finanzielles Risiko, da der Kauf für einen Investor immer unwirtschaftlicher wird. Die Entwicklung des übrigen Bahnhofsquartiers schreitet voran, und je später die Sanierung des Bahnhofsgebäudes in Angriff genommen wird, desto störender wird sie sich auf die übrigen Nutzungen auswirken.

Es entspricht daher dem Interesse der Stadt, dem Kaufinteressenten nun Fristen zu setzen zur Vorlage einer bauantragsreifen Planung nach den Vorgaben des Beschlusses vom 13. Dezember 2018, zur Einhaltung aller sonstigen Absprachen und Bedingungen der weiteren beteiligten Stellen (Deutsche Bahn AG, Eisenbahnbundesamt, Landesamt für Denkmalpflege), zur Vorlage eines Betreiberkonzeptes für die Gastronomie, das Reisezentrum und die sonstigen Nutzungen, die Stellplatzfrage und die Freiflächengestaltung, so dass die Stadtverordnetenversammlung wenigstens zum ersten Jahrestag des Beschlusses über den Verkauf abschließend entscheiden kann.

Wenn die Verkaufsverhandlungen innerhalb des so gesetzten Zeitrahmens nicht zum Erfolg kommen, muss nach unserer Auffassung in der ersten Sitzungsrunde im Jahr 2020 über das

weitere Vorgehen entschieden werden, um nicht ein weiteres Jahr zu verlieren.

Die SPD-Fraktion

in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kronberg

 

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