Kommunalpolitik
SPD plädiert für eine städtische Förderung von Zisternen und Gründächern
In der Zisternensatzung der Stadt Kronberg – in der Fassung der 2. Änderung vom 22. Juli 2005 - ist festgehalten, dass bei der Bauausführung, sofern ein Gebäude oder Gebäudeteile mit mehr als 30 qm Grundfläche errichtet werden, eine Regenwasser-Nutzungsanlage nach Maßgabe dieser Satzung vorhanden sein muss. Doch wird danach auch gehandelt?
Im Hessischen Gesetz zum Schutze der Kulturdenkmäler (Denkmalschutzgesetz) in der Fassung vom 5. September 1986 stehen die Burg sowie die Altstadt innerhalb ihrer mittelalterlichen Stadtmauern von 1330, 1390 und 1450 als Gesamtanlagen unter Denkmalschutz. Ca. 60 Gebäude in der Kronberger Altstadt sind als Kulturdenkmäler in die Denkmalliste eingetragen. (https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Kulturdenkm%C3%A4ler_in_Kronberg_im_Taunus)
Die 3. Änderung der Kronberger Altstadtgestaltungssatzung vom 10.09.2001 liegt bereits mehr als 20 Jahre zurück und eine Anpassung ist nach Meinung der SPD-Fraktion dringend notwendig.
Stellungnahme der SPD-Fraktion zu Kritik an neuen Pollern in der Stadt.
„Wo ich stehe ist ein Parkplatz“. Diese patzige Antwort gab eine Autofahrerin vor vielen Jahren dem damaligen Ersten Stadtrat Carsten Stahlberg, als er sie bei einem abendlichen Ortstermin auf ihr Fehlverhalten beim Parken in der Altstadt hinwies. Diese Antwort steht leider stellvertretend für die Denk- und Sichtweise vieler Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer in unserer Stadt. Nun erleben wir einen von der örtlichen FDP angeführten „Freiheitskampf“ für diejenigen, die sich ohne Rücksicht auf die Belange anderer in unserer Stadt bewegen wollen.