Der Unterschied zwischen geltendem Recht und einem Maßnahmenprogramm
Die Begründung zu dem Antrag der KfB für die Stadtverordnetenversammlung am 24. Februar, der Magistrat solle belegen, dass die Offenlegung des Winkelbachs unvermeidbar sei und bis dahin sämtliche weiteren Schritte zur Offenlegung zu unterlassen, geht ins Leere.
Die SPD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung hat einen Antrag für eine Neufassung der Stellplatzsatzung in die erste Sitzungsrunde 2022 eingebracht.
"Wir wollen damit dem geänderten Mibilitätsverhalten der Bürgerinnen und Bürger Rechnung tragen und damit einen weiteren Schritt in Richtung Nachhaltigkeit in der Stadt Kronberg gehen.", so Fraktionsvorsitzender Wolfgang Haas.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung bittet den Magistrat, auf der Grundlage des angehängten Vorschlags der Stadtverordnetenversammlung eine rechtskonforme Fassung für eine neue Stellplatzsatzung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Den kompletten ausführlichen Antrag können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen.
Leider gab es in der Stadtverordnetenversammlung am 15. Juli 2021 nicht die für die Dringlichkeit erforderliche „2/3 Mehrheit“, die zur Beratung des Antrags von Bürgermeister Christoph König zur Einführung eines RMV-Jobtickets für die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung erforderlich gewesen wäre. Das hat zur Folge, dass im ungünstigsten Fall erst Ende Oktober eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung zu erwarten ist.