SPD plädiert für eine städtische Förderung von Zisternen und Gründächern
In der Zisternensatzung der Stadt Kronberg – in der Fassung der 2. Änderung vom 22. Juli 2005 - ist festgehalten, dass bei der Bauausführung, sofern ein Gebäude oder Gebäudeteile mit mehr als 30 qm Grundfläche errichtet werden, eine Regenwasser-Nutzungsanlage nach Maßgabe dieser Satzung vorhanden sein muss. Doch wird danach auch gehandelt?
Im Hessischen Gesetz zum Schutze der Kulturdenkmäler (Denkmalschutzgesetz) in der Fassung vom 5. September 1986 stehen die Burg sowie die Altstadt innerhalb ihrer mittelalterlichen Stadtmauern von 1330, 1390 und 1450 als Gesamtanlagen unter Denkmalschutz. Ca. 60 Gebäude in der Kronberger Altstadt sind als Kulturdenkmäler in die Denkmalliste eingetragen. (https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Kulturdenkm%C3%A4ler_in_Kronberg_im_Taunus)
Die 3. Änderung der Kronberger Altstadtgestaltungssatzung vom 10.09.2001 liegt bereits mehr als 20 Jahre zurück und eine Anpassung ist nach Meinung der SPD-Fraktion dringend notwendig.
Am 25.06. und 01.07. feierten 2 Kitas ihre 50. Geburtstage.
In der frühen Kindheit wird das Fundament gelegt, auf das das ganze Leben aufbaut – deshalb ist eine hohe Qualität in der Kinderbetreuung und der frühen Bildung von herausragender Bedeutung. Die Kitas Pusteblume und Schöne Aussicht leisten diese fundamentale Arbeit bereits seit jeweils 50 Jahren.
Herzliche Glückwünsche und Respekt für diese Leistung!
