Anteil der Stadt an den Kronberger Treibhausemissionen beträgt nur 2 %
Am 13.10.2022 beschlossen die Stadtverordneten, dass der Magistrat bei allen städtischen Baumaßnahmen zukünftig die mit den Maßnahmen verbundenen CO2-Emissionen angeben soll. Eingebracht hatte den Antrag die FDP. „Das Ziel, wirksam Treibhausgase einzusparen und den Klimazielen näher zu kommen, erreichen wir so nicht“, sagt Gabriela Roßbach von der SPD.
SPD plädiert für eine städtische Förderung von Zisternen und Gründächern
In der Zisternensatzung der Stadt Kronberg – in der Fassung der 2. Änderung vom 22. Juli 2005 - ist festgehalten, dass bei der Bauausführung, sofern ein Gebäude oder Gebäudeteile mit mehr als 30 qm Grundfläche errichtet werden, eine Regenwasser-Nutzungsanlage nach Maßgabe dieser Satzung vorhanden sein muss. Doch wird danach auch gehandelt?
Im Hessischen Gesetz zum Schutze der Kulturdenkmäler (Denkmalschutzgesetz) in der Fassung vom 5. September 1986 stehen die Burg sowie die Altstadt innerhalb ihrer mittelalterlichen Stadtmauern von 1330, 1390 und 1450 als Gesamtanlagen unter Denkmalschutz. Ca. 60 Gebäude in der Kronberger Altstadt sind als Kulturdenkmäler in die Denkmalliste eingetragen. (https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Kulturdenkm%C3%A4ler_in_Kronberg_im_Taunus)
Die 3. Änderung der Kronberger Altstadtgestaltungssatzung vom 10.09.2001 liegt bereits mehr als 20 Jahre zurück und eine Anpassung ist nach Meinung der SPD-Fraktion dringend notwendig.