UPDATE:
Der Magistrat hat auf unsere Anfrage mittlerweile geantwortet. Die Antwort finden Sie Im PDF-Format hier.
Unsere Pressemitteilung hierzu finden Sie in diesem Artikel.
Der Antrag der SPD zum Abriss und Neubau der Toilettenanlage und dem Ersatz des Bauwagens, der zur Zeit als Lagerraum für Werkzeug, das Aussenmobiliar der Bühne und Umkleideraum dient, ist mit der Begründung abgelehnt worden, dass diesen Massnahmen aus Kostengründen eine Sanierung vorzuziehen sei.
Ebenso wurde auf die Regelung mit dem benachbarten Tennisverein, der Einrichtung der Netten Toilette, verwiesen, wodurch ein dringender Bedarf an dem Erhalt der städtischen Toiletten in Frage gestellt wurde.
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
wir bitten Sie, den nachfolgenden Antrag der SPD-Fraktion an die Gremien zur Beratung und Beschlussfassung weiterzuleiten:
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, von dem Angebot der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen Gebrauch zu machen und für einzelne Vorhaben einen Temporären Gestaltungsbeirat zu bestellen. Seine Einrichtung dient dem Ziel, zur Verbesserung des Stadtbildes beizutragen, die architektonische Qualität auf einem hohen Standard zu sichern sowie städtebauliche und architektonische Fehlentwicklungen zu verhindern.
Der Temporäre Gestaltungsbeirat hat dabei folgende Aufgaben:
Er unterstützt als unabhängiges und empfehlendes Sachverständigengremium den Magistrat, die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse bei
Er begutachtet, berichtet und spricht Empfehlungen zu den ihm vorgelegten Bauvorhaben im Hinblick auf ihre städtebauliche, architektonische und landschaftsplanerische Qualität aus.
Der Beirat wird auf Beschluss des Magistrats oder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt bei Bau- und Planungsvorhaben nach den oben genannten Kriterien einberufen.
Über die Größe des Beirats, seine Zusammensetzung und die Dauer des Verfahrens für das jeweilige Projekt entscheidet der Magistrat in Abstimmung mit der Architektenkammer Hessen. Die Aufwandsentschädigung der Beiratsmitglieder folgt den Regelungen der Kammer (siehe Anhang).