SPD zur Magistratsdiskussion: Kalkulierte Machtpolitik zum Nachteil der Stadt?

Veröffentlicht am 18.05.2021 in Kommunalpolitik

In Kronberg findet aktuell und hinter den Kulissen eine ungewöhnliche Diskussion statt. Im Mittelpunkt steht die personelle Stärke des Magistrats.

Zur Zeit setzt sich der Magistrat aus neun ehrenamtlichen Stadträten oder Stadträtinnen, dem hauptamtlichen Ersten Stadtrat und dem direkt gewählten Bürgermeister zusammen. Mithin elf Personen, weshalb gelegentlich und außerhalb der „politischen Etikette“ auch schon einmal über den „Elferrat“ gespöttelt wird. Bliebe es bei dieser Größe des Magistrats, würden sich die Sitze wie folgt verteilen: CDU, Bündnis 90/Die Grünen und KfB hätten jeweils 2 Sitze, FDP, SPD und UBG jeweils einen Sitz.
Aus Sicht der SPD ist es unverzichtbar, dass auch zukünftig alle gewählten Parteien und Wählervereinigungen in den relevanten städtischen Gremien unter Beachtung des Wahlergebnisses vertreten bleiben.
Es gibt nun in einigen Fraktionen Pläne, den Magistrat auf 11 oder sogar 13 ehrenamtliche Mitglieder zu vergrößern, damit sich jede beliebige Mehrheitskonstellation in der Stadtverordnetenversammlung auch im Magistrat gegen die hauptamtlichen Mitglieder durchsetzen lässt.

Die SPD-Fraktion lehnt eine Erweiterung des Magistrats ab.

Denn die Hessische Gemeindeordnung (HGO) nimmt in § 9 und § 66 eine eindeutige Aufgabenbeschreibung vor: Danach ist der Gemeindevorstand (in Kronberg: der Magistrat) die Verwaltungsbehörde der Gemeinde. Er besorgt nach den Beschlüssen der Gemeindevertretung im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung der Gemeinde.
Auch die Rolle der Gemeindevertretung (in Kronberg: Stadtverordnetenversammlung) ist klar definiert. Kernpunkt der Regelungen in den § 9 und §§ 50 ff: Die Gemeindevertretung überwacht die gesamte Verwaltung und damit auch den Magistrat als Verwaltungsbehörde.

„Die im Raum stehenden Versuche, den Magistrat aufzublähen und dadurch zum Spiegelbild der  Stadtverordnetenversammlung zu machen, führen in unseren Augen dazu, dass die Arbeitsfähigkeit deutlich erschwert wird. Sie hat mit der Intention der Hessischen Gemeindeordnung nichts mehr gemein und ignoriert darüber hinaus die besondere Stellung des direkt gewählten Bürgermeisters Christoph König innerhalb des Magistrats“, erklärt der langjährige ehrenamtliche Stadtrat Hans-Robert Philippi. Zum Vergleich: Der Magistrat unserer Kreisstadt Bad Homburg mit ca. 54.300 Einwohnern hat 11 ehrenamtliche Mitglieder, in Schwalbach sind es 9 und auch der Magistrat unserer Nachbarstadt Königstein besteht aus 9 ehrenamtlichen Mitgliedern und Bürgermeister Helm.

Die SPD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung sieht keinerlei Notwendigkeit, die Zahl der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder auszuweiten. „Ein Mehr an Mitgliedern heißt nicht automatisch ein Mehr an Qualität. Alle Fraktionen sollten die eindeutige Rollenzuordnung der Hessischen Gemeindeordnung zum Maßstab ihres Handelns und den Magistrat nicht zum Spielball machtstrategischer Überlegungen machen. Dazu gehört auch, dass wir allen Überlegungen zur Abschaffung der Stelle eines hauptamtlichen Ersten Stadtrates eine Absage erteilen. Die gute Tradition, dass der Erste Stadtrat für die Stadtplanung federführend verantwortlich ist, ist der umfangreichen Thematik geschuldet und muss fortbestehen“, erklärt der SPD-Fraktionsvorsitzende
Wolfgang Haas.

Für die SPD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kronberg

gez. Wolfgang Haas
(Fraktionsvorsitzender)

gez. Gabriela Roßbach
(stellv. Fraktionsvorsitzende)