Eine Fraktion hat eine/n Vorsitzende/n und eine beliebige Zahl von Stellvertreterinnen oder Stellvertretern. Nach der Wahl hat die KfB hat zum ersten Mal in der parlamentarischen Geschichte Kronbergs eine „Doppelspitze“ aus zwei gleichberechtigten Vorsitzenden gewählt. Das ist grundsätzlich möglich. Aber: die geltenden Regeln haben zur Folge, dass die KfB als einzige Fraktion mit zwei Vertreterinnen im Ältestenrat und in der Stadtverordnetenversammlung auftritt – und beide Vorsitzende erhalten die monatliche Aufwandspauschale. Damit kostet sie die Steuer zahlenden Kronberger doppelt so viel wie die anderen Fraktionen.
Damit der Ältestenrat arbeitsfähig ist und bleibt, muss die Anzahl der Teilnehmer/innen nach Auffassung der SPD-Fraktion begrenzt sein. Und: Im Sinne von Gerechtigkeit und korrektem Umgang unter den Fraktionen kann nicht eine Fraktion einfach für sich entscheiden, mit wie vielen stimmberechtigten Personen sie in den Ältestenrat geht – sonst könnte die nächste Fraktion ja schon drei Vertreter*innen schicken.
Die SPD beantragt daher, im Interesse der demokratischen Gleichbehandlung aller Fraktionen die Regeln auf diesen Fall anzupassen. Es soll festgelegt werden, dass auch eine Fraktion mit mehreren Vorsitzenden im Ältestenrat nur durch eine Person vertreten wird. Und auch die Aufwandsentschädigung soll unter den Co-Vorsitzenden aufgeteilt werden.
gez. Christoph König gez. Wolfgang Haas
Fraktionsvorsitzender stv. Fraktionsvorsitzender