SPD: Land Hessen macht Politik gegen die Ortsgerichte und gegen Bürgerinnen und Bürger.

Veröffentlicht am 10.02.2022 in Allgemein

Ein Erlass des hessischen Justizministeriums entzieht den Ortsgerichten eine ihrer wesentlichen Aufgaben: die Immobilienbewertung, sog. Verkehrswertgutachten. Diese brauchen Grundeigentümer:innen etwa zur Überschreibung an ihre Kinder und für Testamente.

Nach einem Hilferuf des Schönberger Ortsgerichts-Stellvertreters und Schöffen Paul-Dieter
Emmel haben die SPD-Landtagsabgeordneten Elke Barth (stellvertretende wirtschaftspolitische
Sprecherin) und Gerald Kummer (rechtspolitischer Sprecher) eine Kleine Anfrage an die
Landesregierung gestellt.
Auch andere Ortsgerichte wehren sich gegen diese Beschneidung ihrer Dienstleistungen.

Ortsgerichtsfeindliche Politik verärgert Ortsgerichte und Bürger:innen.

Die Justizministerin Eva Kühne-Hörmann hat nun geantwortet. Fazit: Die Landesregierung bleibt dabei – Immobilienwertermittlungen sollen nur noch von für die Eigentümer:innen von Wohnungen, Häusern oder Grundstücken sehr viel teureren „Gutachterausschüssen für Immobilienbewertung“ als Landesbehörden vorgenommen werden.
„Die Bürgerinnen und Bürger sind sehr enttäuscht darüber, dass das Finanzamt Ortsgerichtsschätzungen nicht anerkennen muss. Unsere Mitbürger:innen sind froh, dass es die Ortsgerichte in Hessen gibt, speziell im Hinblick auf Schätzungen. Es kam noch nicht einmal vor, dass ein Haus in Kronberg zu einem niedrigeren Preis verkauft wurde, als es von uns geschätzt wurde. Keine einzige Schätzung des Ortsgerichts Schönberg wurde beanstandet. Aus dem Antwortschreiben der Ministerin ist nicht zu erkennen, wie viele Schätzungen in Hessen von den
Finanzämtern angezweifelt wurden.
Wir arbeiten mit einem PC-Programm und schätzen nach den Richtlinien von Ross und Brachmann. Unser Amtsgericht in Königstein hat dieses Programm den Ortsgerichten zur Verfügung gestellt.“, sagt Paul-Dieter Emmel zu dieser ortsgerichtsfeindlichen Landespolitik.

Kompromissvorschlag: Wertermittlungen für Überschreibungen und Testamente.

Paul-Dieter Emmel hat einen Lösungsvorschlag: Den Ortsgerichten sollten Wertermittlungen zumindest für Überschreibungen und Testamente erlaubt werden. Dafür könne das Land Hessen im Bundesrat einen Antrag stellen.


Ortsgerichte: Ein einzigartiger und kostengünstiger Service –

Schönberg: 266 Dienstleistungen in 2021 trotz Corona
Ortsgerichte bieten eine ganze Reihe von Dienstleistungen, bürgernah, vor Ort, dadurch ortskundig, und sehr günstig:
Beglaubigungen von Unterschriften
6,00 € im Ortsgerichtsgebäude, 10,00 € woanders
Beglaubigung von Abschriften (Kopien) von Urkunden
bis zu 3 Seiten 3,00 €, weitere angefangene Seiten je zuzüglich 0,50 €
Erteilung von Sterbefallanzeigen
6,00 €
Sicherung des Nachlasses durch Siegelung
Nachlasswert bis zu 25.000 €: 36,00 €
Nachlasswert bis zu 50.000 €: 48,00 €
Nachlasswert über 50.000 € je angefangene 10.000 €: + 5,00 €
Mitwirkung bei Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen
Bis zu einer Stunde Arbeitszeit inklusive Hin- und Rückweg: 9,50 €
Jede weitere angefangene Stunde: 7,00 €
An einem Tag höchstens: 43 €
Schätzungen von Eigentumswohnungen und Häuser
Bis zu einem geschätzten Wert von 10.000 €: 36,00 €
Bis zu einem geschätzten Wert von 25.000 €: 48,00 €
Bis zu einem geschätzten Wert über 50.000 €: +6,00 € je angefangene 10.000 €
Quelle: Gebührenordnung für die Ortsgerichte Hessen
https://huenfelden.de/fileadmin/redaktion/Hauptamt/PDF_Bilder_Karten/ Gebuehrenordnung_Ortsgerichte.pdf

Trotz pandemiebedingter Schließungen über Monate hat das Ortsgericht Schönberg den Bürgerinnen und Bürgern 2021 mit 266 Dienstleistungen geholfen.


SPD bleibt dran.

„Wir wollen, dass den Kronbergerinnen und Kronberger die günstigen und wertvollen Leistungen
der Ortsgerichte weiterhin zur Verfügung stehen. Gemeinsam mit unseren Landtagsabgeordneten
Elke Barth und Gerald Kummer setzen wir uns weiter für die Ortsgerichte ein.“, kündigen Gabriela
Roßbach und Wolfgang Haas für die SPD-Fraktion und Thomas Kämpfer als
Ortsvereinsvorsitzender an.