Eine Stadt muss Land kaufen, um die Wohnpreise zu senken.

Veröffentlicht am 14.04.2019 in Kommunalpolitik

Auch nach mehrheitlichem Nein zu Grundstück am Grünen Weg: SPD für weiteren Grundstückserwerb der Stadt, um die Bodenpreise in den Griff zu kriegen.

Nur wenn eine Stadt selbst im Besitz von Grund und Boden ist, kann sie wirklich Einfluss darauf nehmen, was mit den Flächen geschieht. Der städtische Kauf von Entwicklungsflächen ist bewährte kommunale Praxis, vorausschauende Politik und eines der wenigen Instrumente zur Gestaltung der Zukunft einer Stadt.

Diese Chance wurde in der Stadtverordneten-Sondersitzung am 04.04.2019 nicht wahrgenommen: Die Mehrheit der der Stadtverordneten sprach sich gegen die Nutzung des Vorkaufsrechts der Stadt für ein Grundstück im Bereich Grüner Weg  aus. Perspektivisch betrachtet hat dies erhebliche negative Konsequenzen.

CDU, FDP, KFB und Grüne: für Privatbesitz statt kommunales Eigentum.

Das Grundstück am Grünen Weg wird jetzt ein Privatinvestor kaufen. Das verhindert:

  • den Erhalt oder die Anlage größerer Grün- und Freiflächen im Gebiet Grüner Weg – das, was die Bürger*innen bei ihrer Beteiligung am Stadtentwicklungskonzept sich gewünscht hatten

  • einen Schutzraum für den Kronberger Kinder- und Jugend-Reitclub – diesen kann die Stadt dem Reitclub mit seiner wertvollen Jugendarbeit nur auf eigenem Gelände geben

  •  die Vorhaltung von Ausgleichsflächen, die zwingend notwendig sind
  • die perspektivische Möglichkeit zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums, wenn die Stadt ihn braucht

  • die Vergabe städtischer Grundstücke in Erbpacht für Familien

Denn nur wenn die Stadt über erhebliche Flächen in diesem Gebiet verfügt, das im überregionalen Flächennutzungsplan als potenzielle Entwicklungsfläche ausgewiesen ist, kann sie gestalten und über das Maß der zulässigen Grundstücksabgaben für öffentliche Zwecke hinausgehen.
 

Die Stadtverordneten haben nicht die wirtschaftlichen Interessen eines Einzelnen zu vertreten, sondern den Gemeinnutz.

Das gesetzlich geregelte Vorkaufsrecht der Stadt zu einem angemessenen Preis ist dazu da, dass die Stadt sich Raum für die Stadtentwicklung schaffen und die Grundstücksspekulation dämpfen kann. Das Vorkaufsrecht ergibt sich aus der Gemeinwohlbindung des Eigentums nach Art. 14 und 15 Grundgesetz. In der Vergangenheit hat die Stadt von diesem Recht bereits zu gleichen Konditionen Gebrauch gemacht. Es hat nichts mit einer „indirekten Enteignung“ zu tun, wie einige Stadtverordnete (auch der CDU) behaupteten.

Die SPD Kronberg hofft, dass die CDU bei ihren Wahlaussagen bleibt, das Gebiet Grüner Weg als potenzielles Entwicklungsgebiet zu erhalten – 2016 bei der Kommunalwahl wollte die FDP das auch noch.

Auch für Durchgrünung braucht es städtischen Besitz.

Die SPD steht für eine verlässliche Politik in Kronberg und einen respektvollen
Umgang mit dem aufwändigen Stadtentwicklungskonzept, an dem sich viele Bürger*innen aktiv beteiligt haben. Kronberg braucht eine sozial ausgewogene Bevölkerung – auch, damit dringend benötigte Fachkräfte mit geringeren und mittleren Einkommen hier leben und arbeiten können. Die SPD will auch eine ökologisch vernünftige Durchgrünung der Stadt – beides geht nur, wenn die Stadt möglichst viele Grundstücke besitzt.