Antrag zur Gründung eines städtischen Eigenbetriebs „Wohnbau Kronberg"

Veröffentlicht am 27.09.2019 in Anträge

Die Fraktionen von SPD, FDP, Bündnis 90 / Grüne und UBG reichten gemeinsam einen Antrag zur Gründung einer städtischen Wohnbaugesellschaft ein. Der Antrag wurde am 26.9.2019 in der Stadtverordnetenversammlung mit den Stimmen dieser Fraktionen angenommen.

Hier der Antrag im Wortlaut:

 

Antrag

1. Es soll ein städtischer Eigenbetrieb „Wohnbau Kronberg" gegründet werden. Der Magistrat wird beauftragt, eine Eigenbetriebssatzung zu entwerfen und den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorzulegen.

2. Aufgabe des Eigenbetriebs soll die Planung und der Bau von Wohnung im Preissegment von ca. 7,50 bis 9,00 €Jm2, sowohl als Sozialwohnungen als auch als sonstige „bezahlbare" Wohnungen, sowie das Halten und Vermieten dieser Wohnungen auf Dauer. Die Einbringung des übrigen städtischen Wohnungsbestandes in den Eigenbetrieb ist zu prüfen.

3. Die Stadt Kronberg im Taunus bringt die im städtischen Eigentum stehenden Grundstücke im Bereich der Baugebiete ,,Altkönigblick" (bisheriger Sportplatz der SG Oberhöchstadt) und „Bahnhof/Baufeld V' als Sacheinlage in den Eigenbetrieb ein. Die Veräußerung untergeordneter Teilflächen dieser Grundstücke vor oder nach der Bebauung, namentlich zum Zwecke der Finanzierung der Tätigkeit des Eigenbetriebs, ist nicht ausgeschlossen.

4. Der Magistrat wird beauftragt, über die Umsetzung dieses Beschlusses im Haupt-und Finanzausschuss fortlaufend zu berichten.

Begründung

Der freie Wohnungsmarkt im Rhein-Main-Gebiet und namentlich in Kronberg stellt seit langem keine neuen Wohnungen im unteren und mittleren Preissegment mehr bereit; stattdessen fallen die noch vorhandenen Sozialwohnungen nach und nach aus der Bindung. Da die auch und gerade in hochpreisigen Wohnlagen wie Kronberg vorhandene Nachfrage nach Wohnraum für kleine und mittlere Einkommen nicht anders zu befriedigen ist, ist die Schaffung und Bereitstellung solchen Wohnraums eine öffentliche Aufgabe, der sich die Stadt Kronberg im Taunus stellen muss. Die Stadt Kronberg ist Eigentümerin zweier größerer, zusammenhängender Flächen (,,Altkönigblick" und nBahnhof/Baufeld V'). Der Kapitalmarkt bietet derzeit äußerst günstige Konditionen für die Finanzierung von Baumaßnahmen. Dies ermöglicht es der Stadt, auf diesen städtischen Flächen kostengü_nstig~n Wohnraum_zu sch~~n._ Zudem entspricht es nacfihalfigem Ümgarig mit städtischem Vermögen, solche , Flächen nicht zu verkaufen, sondern langfristig in städtischem Eigentum zu halten und selbst zu bewirtschaften. Schließlich hat die Stadt Kronberg auf diese Weise die Möglichkeit, langfristig Einfluss auf den Wohnungsmarkt in der Stadt zu nehmen. Der Eigenbetrieb stellt die geeignete Rechtsform für ein städtischen Wohnungs-bauunternehmen dar. Einerseits handelt es sich hierbei um ein wirtschaftliches Unternehmen in städtischer Hand, das rechtlich und steuerlich weitgehend unab-hängig von der Stadt agiert. Andererseits steht der Eigenbetrieb unter der politischen und haushalterischen Kontrolle der Stadt und der politischen Gremien. Ob und in welcher Form der zu gründende Eigenbetrieb die erforderlichen Dienst-leistungen (Planung, Bauausführung, Vennietung, Verwaltung usw.) selbst erbringt oder durch. Dritte erbringen lässt, sowie ob die bisher hierfür von der Stadt vorgehal-tenen Kapazitäten mit dem Eigenbetrieb zusammengeführt werden sollen, ist im weiteren Prozess der Umsetzung zu entscheiden.