Antrag betr. Erarbeitung eines Vorsorgekonzeptes Extremwetterlagen Wasser

Veröffentlicht am 25.07.2021 in Kommunalpolitik

© Jörgens.mi

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Magistrat wird beauftragt, für die Stadt Kronberg ein Konzept zum Schutz vor Extremwetterlagen durch Starkregenereignisse erarbeiten zu lassen.

Für die Beauftragung externer Fachbüros werden Mittel aus den Überschüssen (Rücklagen) des Haushalts 2020 bereitgestellt.

Begründung:

Ausgangslage

Dass sich das Klima in einem Änderungsprozess befindet, steht außer Frage. Längere Hitzeperioden und weniger normaler Niederschlag einerseits und extreme Wetterereignisse wie zum Beispiel Starkregen andererseits haben in Deutschland in den vergangenen Jahren nachweisbar zugenommen. Die Unwetter in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen sind die jüngsten Belege. Sprengte das Ausmaß der Ereignisse und der Schäden unsere bisherige Vorstellungskraft, können wir jetzt die Möglichkeit weiterer katastrophaler Wetter nicht mehr ignorieren. Auch Kronberg ist von Starkregenereignissen in der Vergangenheit nicht verschont geblieben. Selbst wenn eine exakte Vorhersage von Zeitpunkt und Ort eines Starkregens möglich wäre, blieben die Folgen dieselben, wenn die Stadt nicht auf Starkregen so gut wie möglich vorbereitet wäre.

Szenarien und Folgen

Die jüngsten Unwetter haben gezeigt, dass aufgrund der klimatischen Veränderungen Wassermengen zwischen100 und 200 Liter pro Quadratmeter nicht nur kurzzeitig, sondern auch anhaltend über Stunden niedergehen können. Laut entsprechender Messdaten des Deutschen Wetterdienstes liegt Kronberg noch in den Regionen, die mit einer höheren Wahrscheinlichkeit starker Unwetterereignisse rechnen müssen. Es stellt sich also die Frage, welche Regenmengen lösen welche Gefahren aus, wenn sich beispielsweise eine Unwetterzelle über Falkenstein oder dem südlichen Altkönig ausregnet und Wassermengen von 80 bis 150 mm/m2 niedergehen? Welche wirksamen Vorkehrungen können/müssen getroffen werden und welche Folgen sind zu erwarten? Für Privathaushalte wie für die Kommune.

Durch solche Ereignisse steigt die Gefahr von immensen Schäden für Menschen, Eigentum und ideelle Werte. Aber auch die Trinkwasserversorgung kann unterbrochen werden. Es gilt also Vorbereitungen zu treffen, um Schäden der verschiedensten Art zu vermeiden oder zumindest zu minimieren. Kronberg und seine Infrastruktur müssen vorbereitet sein

Recht

  • Privathaushalte

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) §5: Allgemeine Sorgfaltspflichten, Abs. 2 regelt die Eigenverantwortung wie folgt: „Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.“

  • Kommune

Die Kommune ist für die schadensfreie Ableitung im öffentlichen Raum verantwortlich, und zwar bis zu einem „seltenen Starkregen“.

Ziel

Weil ein vollständiger Schutz gegen Überflutungen bei außergewöhnlichen Starkregenereignissen nicht möglich ist, da es weder aus wirtschaftlicher noch aus technisch fachlicher Sicht sinnvoll ist, die Kanäle für solche Extremereignisse auszulegen. Abgesehen davon, dass die Kanäle und die Einlaufstrukturen trotz Vergrößerung das auf den Straßen abfließende Wasser nicht vollständig aufnehmen könnten.

Daher müssen durch verschiedene andere Maßnahmen im privaten wie im öffentlichen Bereich Bedingungen geschaffen werden, die einerseits vorbeugend gegen Schadensereignisse wirken und andererseits die Bevölkerung für eigene Vorsorgemaßnahmen sensibilisiert, damit Schäden verhindert oder zumindest minimiert werden können .

Maßnahmen

Erstellen eines Vorsorgekonzepts unter Hinzuziehung professioneller Expertise, das die folgenden Maßnahmen beinhaltet

  1. Gegenüber Privathaushalten

Die Erfahrung lehrt, dass es jeden treffen kann. Deshalb ist der erste Schritt, sich bewusst mit dem Risiko zu beschäftigen. Jeder Einzelne ist in der Lage, Maßnahmen zu treffen, um drohende Schäden an Haus und Eigentum zu verhindern. Das Wissen um die Stellen der Verwundbarkeit der Immobilie auf der einen Seite und das Aufzeigen der Möglichkeiten zum Objektschutz im Bestand oder das dem Gelände angepasste Bauen auf der anderen Seite werden im Zusammenhang mit den klimatischen Veränderungen immer wichtiger.

  1. Die Kommune

Die Kommune muss im Rahmen der Daseinsvorsorge ihren Teil dazu beitragen, dass schädigende Ereignisse begrenzt oder verhindert werden. Dies gilt nicht nur für die Fälle der Brandbekämpfung und der Sicherheit, sondern eben auch in Sachen Starkregenereigniss und Hochwasser.

Konzept

Es bedarf eines Konzepts, das die verschiedenen Gefahrenszenarien ermittelt, mögliche Vorsorgemaßnahmen daraus ableitet und die Bürgerschaft sensibilisiert.

Dazu gehören (kein Anspruch auf Vollständigkeit)

  • eine umfassende Beratung zur privaten Vorsorge (technisch/baulich) und Informationen, die allen Einwohner*innen zukommt, was im Fall von Überflutung zu tun ist
  • Erstellen von Fließkarten, soweit nicht vorhanden
  • Identifizierung von Überflutungsflächen, Fließwegen des Wassers sowie potenzieller Schadensschwerpunkte
  • Daraus ableiten von Schutzmaßnahmen durch die Ableitung und/oder das Auffangen von wild abfließenden Regenmengen mit Notüberlauf
  • Darstellung von Gefährdungsbereichen, die ab einer bestimmten Regenmenge überflutet werden können bzw. evakuiert werden müssen
  • Sicherung der stadteigenen Wasserversorgung
  • Schutz der Elektrizitätsversorgung
  • Sicherung der Kläranlagen
  • Platzierung von intelligenten Warnanlagen

SPD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung

der Stadt Kronberg im Taunus

Hans Robert Philippi                                  gez. Wolfgang Haas

Stadtverordneter                                       (Fraktionsvorsitzender)