Straßenbeiträge

Veröffentlicht am 01.05.2014 in Anträge

CDU und SPD wollen prüfen lassen, ob die neu zugelassene Methode zur Erhebung von Straßenbeiträgen für Verwaltung und Bürger handhabbar ist.
 

Erhebung von Straßenbeiträgen

Sehr geehrte Frau Haselmann,

bitte leiten Sie den nachstehenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung an die städtischen Gremien weiter:

Antrag:

Die Stadtverordnetenversammlung bittet den Magistrat zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen zukünftig die Straßenbeiträge anstelle der bisherigen einmaligen Straßenbeiträge in Form wiederkehrender Beiträge erhoben werden können.

Der Magistrat wird bei seiner Prüfung gebeten, eine ergebnisoffene Aufstellung zu fertigen, die sowohl die Argumente für als auch gegen eine Umstellung widergibt und in welcher auch der monatlich zu erhebende Beitrag beziffert wird, um einen Kostendeckungsgrad von maximal 75 % für die Stadt Kronberg zu erreichen.

Sofern bereits Erfahrungen aus anderen hessischen Kommunen vorliegen sollten, so möge der Magistrat diese in seiner Aufstellung ebenfalls darstellen.

Begründung:

Am 1.1.2013 trat die Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in Kraft. Künftig steht es nach § 11a KAG den Kommunen frei, anstelle des einmaligen Straßenbei-trags wiederkehrende Beiträge zu erheben.

Die Erhebung eines einmaligen Straßenbeitrags (insbesondere bei der grundhaften Erneue-rungen von Straßen) barg in der Vergangenheit häufig großes Streitpotenzial. Dies lag einer-seits an den teilweise sehr hohen Summen von nicht selten über 10.000 €, die seitens der Stadt von den Bürgerinnen und Bürgern gefordert wurden. Andererseits gründete der Streit auch in den Feststellungen zur Einordnung der betroffenen Straße als Anlieger-, inner- oder überörtlicher Durchgangsstraße. Je nach Klassifizierung der Straße wurden die Baukosten zu 75 %, 50 % oder 25 % auf die Straßenbeitragsschuldner umgelegt.

Die CDU-SPD-Koalition hat die Hoffnung, dass derartige hohe Einmalbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger zukünftig abgemildert werden können und Streitigkeiten der vorbeschriebenen Art zwischen der Stadt und den Straßenbeitragsschuldnern vermieden werden können.

Um mögliche Vorteile gegenüber denkbaren Nachteilen umfassend abwägen zu können, wird der Magistrat daher mit dem vorliegenden Antrag gebeten, eine ergebnisoffene Aufstellung aller Gesichtspunkte zu erstellen, die für oder gegen eine Umstellung der Straßenbeitragserhebung enthalten. Sofern bereits Erfahrungsberichte anderer hessischer Kommunen vorliegen sollten, mögen diese in der Aufstellung ebenfalls widergeben werden.  

Andreas Becker                                                                  Christoph König

CDU Fraktionsvorsitzender                                             SPD Fraktionsvorsitzender