Neufassung der Stellplatzsatzung der Stadt Kronberg

Veröffentlicht am 25.09.2020 in Anträge

Der Magistrat wird beauftragt, den anliegenden Vorschlag zur Änderung der Stellplatzsatzung zu prüfen und in einer geprüften rechtskonformen Fassung der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorzulegen.


(Die Anlage mit dem kompletten Vorschlag für eine neue Stellplatzstatzung können Sie sich hier im PDF-Format herunterladen)

Begründung:

Die derzeit gültige Stellplatzsatzung stammt aus dem Jahr 2004 und ist damit nicht mehr zeitgemäß. Sie trägt dem sich ändernden Mobilitätsverhalten der Bürger*innen nicht Rechnung, die in der Zwischenzeit auch mehr auf das Fahrrad umsteigen. Zugleich soll in Zukunft bei Neubauten durch die Vorsehung von Vorrichtungen für Anschlüsse für Elektrofahrzeuge der geänderten Mobilität bei KFZ-Nutzern Rechnung getragen werden.

Neue Elemente in der Satzung sind:

Carsharing als Maßnahme des Mobilitätsmanagements

Wenn ein qualifiziertes Konzept für Maßnahmen des Mobilitätsmanagements im Rahmen neuer Bauvorhaben vorgelegt wird, kann die Stellplatzherstellung zu maximal 30 % ausgesetzt werden. Die Regelung in der Stellplatzsatzung zur Anwendbarkeit eines Mobilitätskonzepts ist unverbindlich und wird an eine Einzelfallentscheidung (fachliche Beurteilung im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens) geknüpft. Es müssen mindestens zwei der im Leitfaden beschriebenen Maßnahmen umgesetzt werden.
•    Einzelne Carsharingfahrzeuge können jeweils nur von einer Person genutzt werden und stellen deswegen keine Maßnahme dar, die den Stellplatzbedarf nachhaltig reduzieren kann.
•    Ein Mobilitätskonzept, das bestimmte Anforderungen erfüllt, kann auf das Mobilitätsverhalten eines größeren Nutzerkreises Einfluss ausüben.
•    Durch Maßnahmen wie Job-/Mietertickets, Pedelec-/Lastenradverleih, Carsharing etc., die in Kombination ein Mobilitätskonzept beschreiben, werden Alternativen zum motorisierten Individualverkehr geschaffen, die eine Reduktion der Stellplatzanzahl rechtfertigen.

Ersetzungsbefugnis

Die von der Hessischen Bauordnung (HBO) neue vorgesehene Ersetzungsbefugnis (Ersatz von Stellplätzen für Pkw durch Fahrradabstellplätze) wird von 25 % auf 15 % reduziert.
Mit der Ersetzungsbefugnis wird der Radverkehr gefördert. Der verringerte Umfang dieser Möglichkeit soll sicherstellen, dass weiterhin ausreichend PKW-Stellplätze hergestellt werden.

Elektromobilität

•    Ab einem Bedarf von 20 Stellplätzen soll ¼ der Stellplätze mit einer Stromzuleitung versehen werden. Hierunter fallen neben Lehrrohren auch ausreichend dimensionierte Stromanschlüsse (Kabel).
•    Die Schaffung der Grundvoraussetzungen für die Installation von Ladesäulen bei Neubauten trägt zur Förderung der Elektromobilität bei.
•    Teurere Installationen wie Wallboxen etc. müssen bei Bedarf durch die Nutzer selbst installiert werden.

Berücksichtigung des geförderten Wohnungsbaus

Zusammenfassend die Ziele des Vorschlags der neuen Stellplatzsatzung:
•    Effizienter Umgang mit der begrenzten Ressource „Fläche“
•    Nachverdichtung erleichtern und Grünräume schützen
•    Kosteneinsparung bei Bauvorhaben ermöglichen
•    Flexible Reaktion auf örtliche Gegebenheiten (unterschiedliche Mobilitätsangebote)
•    Berücksichtigung veränderten Mobilitätsverhaltens

 

SPD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung
der Stadt Kronberg im Taunus