Barrierefreiheit durch Elektrifizierung der Türen im Übergang Stadthalle – Tiefgarage

Veröffentlicht am 21.07.2018 in Anträge

Beschlusstext:

Der Magistrat wird gebeten, die zwei Türen im Tiefgeschoss der Stadthalle im Übergangsbereich zur Tiefgarage Berliner Platz mit elektrischen Antrieben für eine barrierefreie Öffnung und Schließung, siehe beispielsweise Haupteingang im Erdgeschoss, zu versehen.

Die Finanzierung der Maßnahme soll aus den Mitteln zum laufenden Unterhalt erfolgen.

Begründung:

Die Öffnung der beiden Türen im Tiefgeschoss der Stadthalle im Übergangsbereich zur Tiefgarage ist derzeit nicht optimal gelöst.
Der Zugang von der Tiefgarage ist, im Gegensatz zum Haupteingang, nicht barrierefrei gestaltet. Eine andere Alternative um direkt von der Tiefgarage barrierefrei in das UG der Stadthalle zu gelangen, gibt es nicht.
Für gehbehinderte und auch ältere Menschen sowie Personen, die Lasten aus der Stadthalle zu ihrem in der Tiefgarage befindlichen PKW oder von ihrem in der Tiefgarage befindlichen PKW in die Stadthalle transportieren müssen, sind die beiden kurz aufeinander folgenden und auch sehr schweren Türen ein Hindernis. Ein Türfeststeller ist aus Gründen des Brandschutzes nicht vorhanden, zum Öffnen der zweiten Tür müssen die Lasten daher abgesetzt und wieder aufgenommen werden. Die Nutzung dieses Zugangs ist daher derzeit ohne fremde Hilfe nur sehr umständlich und beschwerlich möglich.

Eine Elektrifizierung der Türen würde bei entsprechender Einstellung hier für Abhilfe sorgen. Indem die Türen entsprechend länger offengehalten würden, wäre ein Durchschreiten dieser Doppeltüranlage dann problemlos möglich.

Thomas Kämpfer

 

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