Antrag betr. Entwicklung von Bebauungsplänen im inneren Ortsbereich zur Wahrung des Ortsbilds von Oberhöchstadt

Veröffentlicht am 14.01.2019 in Anträge

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

bitte leiten Sie den nachfolgenden Antrag den städtischen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung zu:

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Magistrat wird beauftragt, für den inneren Ortsbereich Oberhöchstadts (entlang der Oberurseler Straße, Am Dalles, Limburger Straße, Sodener Straße und Am Kirchberg) im Laufe des Jahres 2019 Bebauungspläne mit dem Ziel aufzustellen, die vorhandenen, das Ortsbild prägenden - im wesent­lichen kleinteiligen Strukturen - einerseits zu wahren und andererseits vorhandene Potentiale auf ihre Entwicklungsmöglichkeiten zu prüfen. Dadurch sollen mögliche Fehlentwicklungen (vor allem durch Anwendung des § 34 BauBG) sowohl bezüglich der Größe als auch der Gestaltung verhindert werden. Sollte eine zeitgerechte Umsetzung mit den vorhandenen personellen Ressourcen im zuständigen Fachbereich nicht möglich sein, ist ein geeignetes Planungsbüro mit der Planung zu beauftragen. Begleitend zum Planungsverfahren sollen die Vorstellungen und Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger erfasst und im weiteren Prozess beachtet werden.

Begründung

Die Entwicklungen, insbesondere im Innerortsbereich des Stadtteils Oberhöchstadt, zeigen unter­schiedliche Ausbildungen. Während die größeren und höheren Bauten der 1960er und 1970er Jahre im Ortszentrum eher eine städtische Ausprägung aufweisen, bewahrte die gegenüberliegende Seite die Kleinteiligkeit und das alte Ortsbild. Erinnern die landwirtschaftlichen Betriebe Hildmann und Heynen noch an den vormals eher dörflichen Charakter, so bilden die dazwischen liegenden Einfamilienhäuser – teilweise im mediterranen Landhausstil - einen relativ starken gestalterischen Kontrast.

Auch wenn die Diskussion im Zusammenhang mit der Änderung des B-Plans Henker I, ob der dörf­liche Charakter Oberhöchstadts erhalten werden sollte, eine nicht zeitgemäße Richtung einschlug, zeigt sie dennoch, dass das Empfinden einer ungeordneten Veränderung dem Gesamtbild des erweiterten Ortskerns schaden würde. Einer solchen Entwicklung kann nur mit dem Mittel steuernder B-Pläne begegnet werden, die orientiert am Grundcharakter der Straßenzüge und unter Berücksichtigung der bestehenden Kleinteiligkeit und der Dachformen festlegen, welche Geschossigkeiten, Volumina, Höhen und Dachformen dem Gesamtcharakter des Ortsbilds entsprechen und welches Entwicklungspotential sowohl auf bebauten als auch unbebauten Grundstücken vorhan­den ist. Ziel der Erarbeitung der B-Pläne soll es sein, einen Ausgleich zwischen Wahrung des beste­henden Ortsbildes und der Notwendigkeit der Anpassung an heutige bzw. zukünftige Anforde­rungen herzustellen. Hierbei sollte auch geprüft werden, ob eine Gewerbefläche (z. B. für Einzel­handel) integriert werden kann, die einmal als Ersatz für den heutigen Lebensmittelmarkt dienen könnte, der an seinem jetzigen Standort keine Entwicklungsmöglichkeiten besitzt. Hierzu sollen auch die die vorhandenen Daten des Stadtentwicklungskonzepts genutzt werden.

SPD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung

der Stadt Kronberg im Taunus

gez. Christoph König                                                      Andrea Poerschke

(Fraktionsvorsitzender)                                                (Stadtverordnete)