Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
wir bitten Sie, den nachfolgenden Antrag der SPD-Fraktion an die Gremien zur Beratung und Beschlussfassung weiterzuleiten:
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, von dem Angebot der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen Gebrauch zu machen und für einzelne Vorhaben einen Temporären Gestaltungsbeirat zu bestellen. Seine Einrichtung dient dem Ziel, zur Verbesserung des Stadtbildes beizutragen, die architektonische Qualität auf einem hohen Standard zu sichern sowie städtebauliche und architektonische Fehlentwicklungen zu verhindern.
Der Temporäre Gestaltungsbeirat hat dabei folgende Aufgaben:
Er unterstützt als unabhängiges und empfehlendes Sachverständigengremium den Magistrat, die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse bei
- städtebaulich bedeutsamen Planungen, z.B. auch bei Bebauungsplänen von zentraler Bedeutung
- der Vorbereitung und Durchführung wichtiger öffentlicher Bauvorhaben
- der städtebaulichen und gestalterischen Beurteilung privater Bauvorhaben von besonderer Bedeutung
Er begutachtet, berichtet und spricht Empfehlungen zu den ihm vorgelegten Bauvorhaben im Hinblick auf ihre städtebauliche, architektonische und landschaftsplanerische Qualität aus.
Der Beirat wird auf Beschluss des Magistrats oder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt bei Bau- und Planungsvorhaben nach den oben genannten Kriterien einberufen.
Über die Größe des Beirats, seine Zusammensetzung und die Dauer des Verfahrens für das jeweilige Projekt entscheidet der Magistrat in Abstimmung mit der Architektenkammer Hessen. Die Aufwandsentschädigung der Beiratsmitglieder folgt den Regelungen der Kammer (siehe Anhang).

