Koalitionsvertrag 2016

Vereine und Ehrenamt, Sicherheit und Ordnung, Bürgerbeteiligung

6. Vereine und Ehrenamt

CDU, SPD und UBG sehen die Vereine und das Ehrenamt generell als wichtige Eckpfeiler des städtischen Lebens. Besonders das rege Vereinsleben, mit über 160 Vereinen, das nur über das ausgeprägte Ehrenamt möglich ist, verdient die besondere Würdigung und Unterstützung durch die Koalitionspartner

6.1. Die Vereinsförderrichtlinie wird als transparente und verlässliche Basis der Vereinsförderung fortgeschrieben. Die Ausstattung der Vereine soll verbessert werden, wenn die Lage des städtischen Haushalts dies zulässt.

6.2. Das Ehrenamt muss stärker gefördert werden durch die Schaffung von Anreizen, z.B. die Ehrenamtskarte des Landes Hessen.

6.3. Die kostenlose Überlassung städtischer Ausstattung an die Vereine, Kirchengemeinden u. ä. Organisationen wird beibehalten. Die Kosten für Dienstleistungen der Stadtwerke wie das Anliefern, Ab- und Aufladen vor Ort, Auf- und Abbauen, Plakatieren usw. sind von den Vereinen usw. zu tragen.

7. Sicherheit und Ordnung

Eine sichere Stadt und ein gepflegtes Stadtbild sind gleichermaßen wichtige Faktoren für die Bewohner und Bewohnerinnen, für Handel und Gewerbe, Gäste und Besucher. Sicherheit und Ordnung sind somit kein Selbstzweck, sondern integraler Bestandteil der Lebensqualität in unserer Kommune. Auch wenn eigene Möglichkeiten mangels polizeilicher Befugnisse und Personal der Stadt nur begrenzt gegeben sind, sollen dennoch alle Mittel genutzt werden, die Sicherheit zu fördern und stabil zu halten.

7.1. Erstellen eines Sicherheits- und Präventionskonzepts unter Einbeziehung der Bürgerschaft, des BDS, der Polizeidirektion Bad Homburg und der Polizeistation Königstein.

7.2. Zusammenarbeit mit Nachbarkommunen bei vergleichbaren Problemen mit überörtlich agierenden Gruppen Jugendlicher und junger Erwachsener.

7.3. Gezielter Einsatz von aufsuchender Jugendarbeit beim Auftreten von Problemgruppen in der Öffentlichkeit.

7.4. Erhöhung der Präsenz von Sicherheitskräften durch den Einsatz des Freiwilligen Polizeidienstes bzw. bedarfsgerechten Einsatz privater Wachdienste.

7.5. Gewährleistung der Sauberkeit auf Straßen, Wegen und Plätzen.

8. Bürgerbeteiligung

Bürgerbeteiligung bezieht  Bürger zur Mitwirkung in wichtige Prozesse der Stadtentwicklung  Kronbergs ein.

Bürgerbeteiligung bedeutet eine rechtzeitige und umfassende Information  zu allen richtungsweisenden Entwicklungen und eine Mitgestaltung durch geeignete Beteiligungsformen. Als Beispiele hierfür stehen die Beteiligung der Bürger am  Stadtentwicklungskonzept und der Planungswerkstatt zur Wohnbebauung an der Ludwig- Sauerstr.

8.1. CDU und SPD haben den Stadtentwicklungsprozess mit zahlreichen Elementen der Bürgermitwirkung in der vergangenen Wahlzeit angestoßen. Diesen Weg wird die Koalition gemeinsam mit der Bürgerschaft und den kompetenten und engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung weitergehen. Am Ende dieses Dialogprozesses sollen Empfehlungen für Handlungsstrategien stehen, auf die die politischen Gremien bei Eintritt entsprechender Entwicklungen (z. B. moderate Nachverdichtung in bereits bebauten Gebieten) aufbauen können. Damit können politische Entscheidungsprozesse im Interesse aller Beteiligten beschleunigt werden, da auf Konzepte zurückgegriffen werden kann, die ohne konkreten Handlungsbedarf bereits fachlich untersucht wurden.

Es ist dann schließlich Aufgabe der gewählten politischen Gremien, unter Einbeziehung der im Beteiligungsprozess gewonnenen Erkenntnisse, die erforderlichen Entscheidungen zu treffen.