Koalitionsvertrag 2016

Umwelt und Verkehr

3. Umwelt und Verkehr

Die Lebensqualität in unserer Stadt ist in hohem Maße von dem Erhalt einer intakten Umwelt und der weiteren Verbesserung der Umweltbedingungen abhängig. Dazu zählt auch die starke Durchgrünung der Wohngebiete und des Stadtraumes als Charakteristikum des Stadtbilds von Kronberg.

Die Koalition strebt daher nicht nur eine Stabilisierung sondern auch eine Verbesserung des Landschaftsbildes an. Dabei sollen ökologische Gesichtspunkte im Vordergrund stehen.

3.1. Umwelt

3.1.1. Der CO2-Ausstoß der städtischen Liegenschaften soll durch Effizienz-steigerung der Heizungsanlagen bzw. Verringerung der Wärmeverluste im Rahmen anstehender Sanierung bzw. Erneuerung unter Beachtung wirtschaftlicher Effizienz verringert werden. Energieeffizientes Bauen bei eigenen städtischen Baumaßnahmen und Anreize für energieeffizientes Bauen sind durch Festsetzungen in den Bebauungsplänen zu fördern. In Neubaugebieten ist der Einsatz von Blockheizkraftwerken zu prüfen.

3.1.2. Die Streuobstwiesen sollen als landschaftliches Charakteristikum bewahrt und gepflegt werden, das Konzept zur sukzessiven Verbesserung des Status der Kronberger Bäche weiter vorangetrieben werden.

3.1.3. Der Erhalt und die Pflege der Kastanienhaine werden aus Mitteln des eingerichteten Rücklagefonds fortgeführt.

3.1.4. Die Naherholungsgebiete (z.B. Quellenpark Kronthal, In den Fichten, Am Weißen Berg) müssen gepflegt und naturverträglich erhalten werden.

3.1.5. Das Parkpflegewerk soll konsequent umgesetzt und weiterentwickelt werden.

3.1.6. Das Programm „Bürgersolaranlagen“ soll möglichst in Regie der Stadtwerke fortgeführt werden.

3.1.7. Notwendige Ausgleichsmaßnahmen sind konsequent umzusetzen und regelmäßig im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt darzustellen.

3.1.8. Die Möglichkeiten einer Eigenbeförsterung sind zu prüfen.

3.2. Verkehr

3.2.1. Die Koalitionsfraktionen bekennen sich zum Fortbestand des Stadtbussystems, weil es einen wichtigen Beitrag zur Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben leistet und daher unverzichtbar ist. Die Anbindung der Seniorenheime sowie auch die Pendler- und Schülerbeförderung sind bis ins Jahr 2020 gesichert.

3.2.2. Die Verlagerung des P+R-Platzes am Bahnhof Kronberg nach Kronberg Süd soll zeitnah vor Beginn der Bauarbeiten für Hotel, Kammermusiksaal und Studienzentrum erfolgen.

3.2.3. Das Kronberger Radwegenetz soll weiter verbessert und, wo noch nicht geschehen, an das Radwegenetz der Nachbargemeinden angebunden werden.

3.2.4. Der Verkehrsfluss auf der L 3005 zwischen dem Sodener Stock und der Einmündung der Limesspange soll durch geeignete Maßnahmen gemeinsam mit den Städten Schwalbach und Eschborn verbessert werden.

3.2.5. Es soll ein mehrjähriges Sanierungsprogramm für die Ortsstraßen auf der Basis des Straßenkatasters erstellt werden.

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