Koalitionsvertrag 2016

Haushalt und Finanzen

I. Ziele der Koalition

1. Haushalt und Finanzen

Die Koalition verfolgt das Ziel, den Haushalt der Stadt Kronberg im Taunus weiter zu konsolidieren und Schulden abzubauen. Das städtische Handeln soll nachhaltig an­gelegt sein, so dass die Zins- und Tilgungslasten gesenkt und ein Handlungsspielraum geschaffen wird. Die Möglichkeiten künftiger Generationen, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen, sollen nicht durch das Anhäufen eines immer höheren Schuldenberges gefährdet werden

1.1. Grundsätze der Haushaltspolitik

1.1.1. Die Koalition ist bestrebt, weitere Einnahmen zu generieren. Hierfür leistet die Wirtschaftsförderung einen wichtigen Beitrag.

1.1.2. Weitere Einsparungen durch eine Reduzierung städtischer Leistungen sind angesichts der derzeitigen Haushaltssituation unvermeidbar. Daher ist kein Bereich hiervon grundsätzlich ausgeschlossen.

1.1.3. Grundsätzlich werden städtische Leistungen nicht über den derzeitigen Stand (sowohl hinsichtlich des Leistungsumfangs als auch hinsichtlich der Kosten) ausgeweitet. Kostensteige-rungen sind durch Einsparungen an anderer Stelle oder durch Einschränkung des Leistungsumfangs auszugleichen.

1.1.4. Es ist erforderlich, alle städtischen Leistungen und Aufgaben daraufhin zu überprüfen, ob sie notwendig oder verzichtbar sind, ob sie mit geringerem Aufwand zu leisten sind oder ob eine Fremdvergabe wirtschaftlich sinnvoll ist.

1.1.5. Der Kostendeckungsgrad der Gebührenhaushalte (Friedhöfe, Wasser, Ab­wasser, Abfallbeseitigung usw.) sowie der Haushalte der weiteren entgelt­pflichtigen städtischen Einrichtungen und Leistungen (Waldschwimmbad, Stadtbücherei, Stadthalle, Kunstschule usw.) soll beibehalten oder – soweit dies ohne signifikante Einschnitte in den Leistungen möglich ist – weiter ver­bessert werden. Grundsätzlich soll es keine weiteren Gebührenerhöhungen ge­ben (Ausnahme Inflationsausgleich).

Wegen der Elternbeiträge zu den Kindertagesstätten: siehe Absatz 4.1.1..

1.1.6. Die Stadt soll sich an der Finanzierung von Leistungen, die in den Aufga­benbereich des Landes, Kreises oder anderer Träger fallen, soweit mög­lich zurückziehen und nicht neu beteiligen.

Hiervon ausgenommen sind die Beteiligung an den Kosten der Grund­schulbetreuung und der Schulsozialarbeit im bisherigen Maße (z.B. AKS Trai­ningsraum).

1.2. Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung

1.2.1. Eine sozialverträgliche Reduzierung des Personalbestandes der Stadtver­waltung und der Stadtwerke ist erforderlich; dies soll über effektivere Verwaltungsabläufe, Abbau entbehrlicher Leistungen und die Reduzierung des Leistungsumfangs (z. B. durch geringere Öffnungszeiten in Bürgerbüro, Stadthalle oder Bauhof und ein entsprechend angepasstes Personal­konzept) sowie durch den weiteren Ausbau der Interkommunalen Zusammen­arbeit angestrebt werden.

1.2.2. Über die Eingliederung der Geschäftsbereiche des Eigenbetriebs Stadt­werke soll nach Vorliegen der Ergebnisse des Prüfauftrages durch den Magist­rat entschieden werden.

1.2.3. Auf neue Vorhaben, die Folgekosten verursachen, soll bis auf weiteres verzichtet werden, soweit es nicht im Koalitionsvertrag anders geregelt ist.

1.2.4. Für Investitionen, die nicht originäre städtische Aufgaben betreffen, wer­den keine neuen Schulden aufgenommen.

1.2.5. Das Immobilienkonzept soll mit dem Ziel, unrentable und für die Aufga­ben der Stadt nicht benötigte Immobilien effizient zu veräußern, aktuali­siert und mit dem Ziel des Schuldenabbaus umgesetzt werden.

Ausgenommen hiervon ist der städtische Wohnungsbestand, der in sei­nem Bestand und Umfang unangetastet bleibt. Dies schließt jedoch die Veräu­ßerung einzelner unrentabler Wohngebäude nicht aus.

Die Möglichkeiten einer Veräußerung des Wohnungsbestandes an einen genossenschaftlichen oder gemeinnützigen Träger unter Erhaltung des städti­schen Einflusses auf Belegung und Miethöhe können zur Vorbereitung künfti­ger Entscheidungen hierüber untersucht werden.

1.2.6. Die Kosten des städtischen Fuhr- und Geräteparks sollen reduziert wer­den, z. B. durch wirtschaftlichere Ausnutzung oder gemeinsame Nutzung von Maschinen im Rahmen der IKZ.

1.2.7. Angebote und Möglichkeiten zur ehrenamtlichen Übernahme städti­scher Aufgaben (z. B. im Bereich der Grünpflege, Betreuung der Stadtbiblio­thek u. ä.) sollen weiterhin wahrgenommen und gefördert werden.

1.2.8. Die bisherigen Maßnahmen der interkommunalen Zusammenarbeit sol­len auf ihre Eignung zur Haushaltskonsolidierung überprüft werden. Soweit hieraus Einsparungen zu erwarten sind, soll die interkommunale Zusammenar­beit ausgebaut werden. Maßnahmen, die sich als für Kronberg unwirtschaftlich erweisen, sollen eingestellt werden.

1.3. Gemeindesteuern

1.3.1. Auf weitere Steuererhöhungen soll nach Möglichkeit verzichtet werden.