mit Fördermittelrichtlinien für Pflege, Erhaltung und Neuanlage.
Ein einstimmiges Ja gaben die Stadtverordneten in ihrer Versammlung am 10.10. der Satzung, die der Magistrat vorgelegt hatte. Die Erstellung von „Richtlinien der Stadt Kronberg im Taunus für die Gewährung von Fördermitteln für die Pflege, Erhaltung und Neuanlage von Streuobstwiesen“ hatte die SPD-Fraktion beantragt.
„Streuobstwiesen sind ein essenzieller Teil der Kronberger Kulturlandschaft, ökologisch
extrem wertvoll, sie gehören zu den artenreichsten Biotopen. Sie zu sichern, bedeutet viel
Pflege. Die Pflege und auch die Anlage neuer Streuobstwiesen zu fördern war das Ziel
unseres Antrags. Wir danken dem Magistrat für die Vorlage und den Stadtverordneten für
ihre Zustimmung“, sagt Wolfgang Haas als SPD-Fraktionsvorsitzender. Wir hoffen, dass
viele Grundstückseigentümer:innen von der Förderung Gebrauch machen. Die Förderung
beantragen können alle, die ein Grundstück besitzen, auch Vereine, Pächter:innen und
Mieter:innen, beim Magistrat. Die Vordrucke für Förderanträge erhalten Interessierte auf
kronberg.de und im Rathaus.