Positionspapier "Wohnen in Kronberg"

Unsere Lösungsvorschläge.

Um das Ziel der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu erreichen, hat die SPD ein Rahmenkonzept formuliert, aus dem für die zu erschließenden Baugebiete, die grundsätzliche Überplanung abgeleitet werden soll.

Dieses Rahmenkonzept soll

  • die Basis für die Gespräche mit den Koalitionspartnern und den übrigen Stadtparlament  vertretenen Parteien und Wählervereinigungen bilden und
  • als Orientierungsrahmen bei Anträgen in der Stadtverordnetenversammlung und Ausschreibungen bzw. Beauftragungen für Architekten, Planungsbüros sowie Bauträger dienen.

Die SPD plädiert für eine weitgehende Ausschöpfung der entsprechenden Fördermittel von Land und Bund, die allerdings teilweise an Fristen und bestimmte inhaltliche Bedingungen gebunden und die bei der politischen Entscheidungsfindung zu berücksichtigen sind.

Die SPD hält es daher auch aus diesem Grund für unabdingbar, den Fachbereich Stadtentwicklung durch externe Planungsbüros zu unterstützen oder diese komplett mit der Entwicklung eines Baugebietes auf der Grundlage der in den politischen Gremien zu beschließenden Eckpunkte zu beauftragen. Andernfalls erscheint eine zeitnahe Realisierung der neuen Wohnquartiere nicht realistisch und es gingen Fördermittel verloren.

Grundlage für die erfolgreiche und nachhaltige Schaffung von „bezahlbarem“ und bedarfsorientierten Wohnraum bilden die in städtischem Eigentum befindlichen Grundstücke am Bahnhof, in der Altkönigstraße in Oberhöchstadt (Sportgelände SGO) sowie im Quartier „Grüner Weg“, weil kostengünstiger Wohnungsbau nur dann machbar ist, wenn Grund und Boden aus der Spekulation genommen werden. Da mietpreisgebundene Wohnungen mit befristeten Belegrechten nach der Bindungsfrist wieder der Spekulation unterworfen sind, bieten sich die Baugenossenschaften als entsprechendes Regulativ an. Diesem Grundgedanken wird die SPD in den weiteren Gesprächen besondere Bedeutung beimessen.

Was ist bezahlbarer Wohnraum? Unsere Definition.

Benchmark (Orientierungspunkt) ist für die SPD das Einkommen einer alleinerziehenden Erzieherin, die nach der Entgeltgruppe 8 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst bezahlt wird. Das Nettoeinkommen in dieser mittleren Entgeltgruppe beträgt ca. 1.800,00 € .Nach Auffassung der SPD darf maximal ein Drittel des Arbeitseinkommens für angemessenen Wohnraum ausgegeben werden. Dies wären ca. 600,00 € – bei einer angenommenen Wohnfläche von ca. 60 m² entspricht dies einer Warmmiete von ca. 10,00 €.

Ein weiterer Benchmark für die Definition von bezahlbaren Wohnraum sind die nach einem Beschluss des Kreisausschusses des Hochtaunuskreis vom 16.06.2015 festgelegten neuen Mietobergrenzen für die Unterkunftskosten nach Maßgabe der § 22 Sozialgesetzbuch
(SGBII)und § 35 SGB XII.

Die Beurteilung der Unterkunftskosten lehnt sich an das hessische Wohnraumförderungsgesetz an und nennt beispielsweise  folgende Mietobergrenzen für die nachfolgenden Wohnungsgrößen:

1 Pers.: bis zu 50 qm Wohnfläche , Mietobergrenze: Bruttokaltmiete: € 518,00
2 Pers.: bis zu 60 qm, € 625,00
3 Pers.: bis zu 75 qm, € 715,00
4 Pers.: bis zu 87qm, € 800,00
5 Pers.: bis zu 99qm, € 886,00 

Die Regelung gilt seit dem 1.07.2015!