Stellungnahme der SPD-Fraktion betreffend Deutsche Bank Gelände

Veröffentlicht am 24.06.2017 in Presse

Die SPD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung lehnt den Antrag der CDU auf Umwidmung des Geländes Schulungszentrum Deutsche Bank im Flächennutzungsplan ab.

Die SPD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kronberg nimmt zum Antrag der CDU-Fraktion zur Umwidmung des Geländes der Deutschen Bank am „Oberen Aufstieg“ von „Sonderbaugebiet Bildung“ in „Wald“ wie folgt Stellung:

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (ASU) haben die Fraktionen von CDU, KfB und Grüne dem Antrag der CDU, beim Regionalverband Rhein-Main die „Rückwandlung“ der aktuell als „Sonderbaugebiet Bildung“ ausgewiesenen Flächen im Gemarkungsgebiet „Kellergrund“ in Wald zu beantragen, bei Gegenstimmen von SPD und UBG zugestimmt.

Bereits in der Sitzung hatte die stellvertretende ASU-Vorsitzende Andrea Poerschke (SPD) mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass der CDU-Antrag das eigentliche Problem der weiteren Nutzung des Geländes nicht löse und daher eher irreführend wirke. Sie plädierte daher dafür, gemeinsam mit der Deutschen Bank nach einer verträglichen Lösung zu suchen.

SPD-Fraktionsvorsitzender Christoph König ergänzt hierzu: Die Änderung des Flächen­nutzungsplanes (FNP) macht das bestehende Gebäude nicht rechtswidrig und führt nicht zu einer Abrisspflicht. Der Antrag kann sein vorgebliches Ziel, das Gelände in Wald zurück zu verwandeln, also nicht erreichen.

Im Gegenteil: So lange der FNP eine Nutzbarkeit für Bildungszwecke vorsieht, ist nach § 35 BauGB eine neue Bebauung (z. B. für ein Schulungszentrum, eine Internatsschule o. ä.) grundsätzlich möglich. Denn eine endgültige Aufgabe der bisherigen Nutzung lässt nur den Bestandsschutz entfallen, nicht aber die Möglichkeit neuer, rechtmäßiger Nutzung. Es gibt daher keinen Grund – und noch weniger eine Pflicht – für die Deutsche Bank, die vorhandenen Gebäude mit hohen Kosten abzureißen.

Entfiele aber diese Nutzungsmöglichkeit durch eine Änderung des FNP, wäre das Gelände für die Eigentümerin endgültig wertlos – dass dann Schadensersatzforderungen auf die Stadt und den Planungsverband zukämen, kann man sich an fünf Fingern abzählen!

Für SPD-Fraktionsvize Wolfgang Haas ist diese Rechtslage ein weiterer Grund dafür, dass die Position der SPD im Ausschuss – erst rechtliche Prüfung, dann Abwägung im Rahmen des Stadt­entwicklungsprozess – dem komplexen Sachverhalt Rechnung trägt.

Haas weiter: „Man muss sich schon fragen, warum wir einen umfassenden Stadt­entwick­lungsprozess angestoßen haben, wenn dann einzelne Fraktionen aus politischer Oppor­tunität ein Thema aus der Gesamtdiskussion herauslösen und Fakten schaffen wollen. Gerade mit Blick auf die von der Dreier-Koalition gewollte Ausweisung neuer Gewerbe­flächen, die auch eine Änderung des regionalen Flächennutzungsplans erfordern, ist dieses scheibchenweise Vorgehen aus Sicht der SPD in hohem Maße kontraproduktiv“.

Andrea Poerschke hatte in der Sitzung weitere Argumente angeführt, die für eine sorgfältige Abwägung im Rahmen des Stadtentwicklungsprozesses sprechen. „Das Gelände ist voll erschlossen und würde sich eventuell auch für andere außengebietsverträgliche Nutzungen (z. B. eine Rehaklinik o. ä.) eignen. Die Stadt hält hier aus Steuergeldern finanzierte Infra­struktur vor, die im Falle der Umsetzung des von CDU, KfB und Grünen unterstützten Antrags nutzlos wäre.“

Kronberg müsse sich zudem mit dem anhaltend hohen (und infolge des Brexit und der Verlage­rung weiterer Arbeitsplätze von London nach Frankfurt weiter zunehmenden) Druck auf den Wohnungs­markt auseinandersetzen. Auch sei eine anderweitige Erschließung der Fläche, z. B. über den Falkensteiner Stock, nicht abschließend geprüft. Alle diese Fragen lassen sich nach Meinung der SPD nicht durch einen populistischen Schnellschuss, sondern nur durch eine sorg­fältige Prüfung und Abwägung im Rahmen des Stadtentwicklungs­prozesses klären.

König abschließend: „Vor wenigen Wochen war die CDU noch der Ansicht, das Gelände sei der optimale Standort für ein großes Flüchtlingsheim. Und da die Änderung des FNP eben nicht zu einer Abrisspflicht führt, müsste die Stadt, wenn sie das vorgebliche Ziel des Antrags erreichen will, das Grundstück kaufen und die Bestandsgebäude auf eigene Kosten abreißen lassen. Im Kontext der weiterhin erforderlichen Haushaltskonsolidierung für die SPD ein völlig abwegiger Gedanke“.