Aktualisierung des Immobilienkonzepts

Veröffentlicht am 17.01.2017 in Anträge

gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und UBG

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, bis zur Stadtverordnetenversammlung am 4. Mai 2017 zur Aktualisierung des Immobilienkonzepts die Mandatsträger in geeigneter Weise darüber zu informieren, wie sich die Wirtschaftlichkeit der städtischen Wohn- und Nichtwohngebäude seit dem Stand der Informationsveranstaltung für Mandatsträger (1.12.2012) entwickelt hat. Hierbei ist neben Informationen über Zukauf und Veräußerung von Immobillien insbesondere darzulegen, ob sich die Einstufung von Gebäuden in die Clustern A, B und C durch eventuelle Abarbeitung des Reparaturstaus und/oder Mietanpassungen verändert hat. Zudem sind die Zahlen zu den erforderlichen Investitionen zum Abbau des Reparaturstaus sowie zu möglichen Erlösen aus dem Verkauf einzelner unrentabler Gebäude zu aktualisieren.


Begründung:
Die Mandatsträger wurden vor rund vier Jahren über die Wirtschaftlichkeit der städtischen Wohn- und Nichtwohngebäude informiert. Die Koalition hat es sich zum Ziel gesetzt, das Immobilienkonzept zu aktualisieren und für die Stadt nicht benötigte, dauerhaft unrentable Gebäude effizient zu veräußern. Der vorliegende Antrag soll den Mandatsträger eine aktualisierte Entscheidungsgrundlage hierfür geben.