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Magistrat Der Magistrat ist die "Regierung", die Stadtverordnetenversammlung das "Parlament" der Stadt Kronberg. Als Verwaltungs- und "ausführendes Organ" erledigt der Magistrat die laufenden Verwaltungsangelegenheiten, bereitet Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vor und führt diese aus. Darin wird er von der Stadtverwaltung mit ihren Geschäftsbereichen unterstützt. Mit Ausnahme des Bürgermeisters wird der Magistrat von der Stadtverordnetenversammlung gewählt. Er setzt sich derzeit aus Bürgermeister, Erstem Stadtrat und 8 weiteren ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträten zusammen. Hauptamtliche Magistratsmitglieder werden für 6 Jahre gewählt; ehrenamtliche für die laufende Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung. Magistratsmitglieder können nicht zugleich Stadtverordnete sein und umgekehrt ebenfalls nicht. An der Spitze des Magistrats steht der Bürgermeister. Die hauptamtlichen Magistratsmitglieder verantworten einen eigenen Geschäftsbereich, das "Dezernat", wobei jedem Dezernat entsprechende Geschäftsbereiche zugeordnet sind. Eine wesentliche Aufgabe des direkt gewählten Bürgermeisters ist die Festlegung der Dezernatsverteilung. Als Kollegialorgan fasst der Magistrat die Beschlüsse mehrheitlich. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Der Magistrat nimmt an den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung teil. In den Sitzungen der Ausschüsse wird er in der Regel durch die zuständigen Dezernenten vertreten. Die Magistratsmitglieder haben in diesen Gremien grundsätzlich Rederecht, dürfen sich jedoch an den Abstimmungen nicht beteiligen Magistratsmitglieder
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