Koalitionsvertrag 2016

Bildung, Integration und Soziales

4. Bildung, Integration und Soziales

4.1. Kinderbetreuung

Die Betreuung in den Kindertagesstätten ist der wichtigste Bildungsauftrag der Stadt. Daher soll die Qualität der Kinderbetreuung in Kronberg erhalten und weiter verbessert werden.

4.1.1. Der Anteil der Elternbeiträge an den Gesamtkosten der Kindertagesstätten wird nicht weiter erhöht, soweit nicht der Leistungsstandard bzw. -umfang erhöht wird. Eine Überprüfung findet gemäß Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung alle zwei Jahre statt.

4.1.2. Der derzeitige Stand in der Betreuung der unter-Dreijährigen wird bei entspre­chender Nachfrage erhalten. Zugleich soll als Wahlmöglichkeit das Angebot für zertifizierte Tagesmütter ausgebaut werden.

4.1.3. Die Gruppenstärke in den Kindergärten kann im Bedarfsfall auf die gesetzlich maximal vorgesehene Gruppenstärke erhöht werden. Sollte sich durch die demographische Entwicklung die Notwendigkeit ergeben, das Angebot zu verringern, so sollte dies in erster Linie in einer städtischen Einrichtung erfolgen.

4.2. Jugend, Familie und Senioren

4.2.1. Für die städtische Jugendarbeit soll das Konzept durch die Stadtverwaltung fortgeschrieben und den heutigen Gegebenheiten angepasst werden. Das Jugendhaus Oberhöchstadt soll erhalten bleiben.

4.2.2. Die Koalition strebt in ihrer Politik eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf an.

4.2.3. Um Kindern aus bedürftigen Familien die Teilnahme an Freizeit- und Bildungs­angeboten zu ermöglichen, soll in Ergänzung zum Paket des Bundes die Einführung einer Kronberger Familienkarte unter Beteiligung der Kronberger Vereine und Organisationen geprüft werden; für die Finanzierung soll ein „Bürgerfonds“ gebildet werden, ohne zusätzliche Inanspruchnahme städtischer Mittel.

4.2.4. Die Koalition unterstützt altersgerechte und generationsübergreifende Wohnformen.

4.2.5. Die weitere Verbesserung der Barrierefreiheit wird angestrebt und unterstützt.

4.2.6. Die Spazierwege insbesondere rund um die Senioreneinrichtungen sind zu erhalten und zu pflegen.

4.3. Integration, Flüchtlinge

Die aus der Flüchtlingsproblematik entstandene Wanderungsbewegung in die Bundesrepublik Deutschland hatte zur Folge, dass die Stadt Kronberg bisher (Sommer 2016) ca. 170 Menschen unterschiedlicher Nationen, kultureller Hintergründe und Fluchtgründen aufnehmen musste. Wie sich diese Zahlen entwickeln werden, ist ungewiss. Unabhängig davon, wie einzelne Bürger oder Bürgerinnen politisch zu der der Flüchtlingsfrage stehen, ergeben sich daraus neben ethisch/moralischen Gründen gesetzliche Verpflich­tungen, die die Kommune erfüllen muss.

CDU, SPD und UBG nehmen gleichzeitig die Sorgen und Ängste der Bevölkerung ernst. Sicherheit und Ordnung müssen zu jeder Zeit gewährleistet bleiben. Die Bevölkerung soll frühzeitiger über städtische Vorhaben informiert werden.

Es dient dem Erhalt des sozialen Friedens in der Stadt, die der Stadt zugewiesenen Menschen und jene, die eine Bleibeperspektive haben, möglichst zügig in die Stadtgesellschaft zu integrieren. Gleichzeitig heißt Integration auch, denjenigen Menschen Wohnung und eine Teilhabe am städtischen Leben zu ermöglichen, denen nur begrenzte finanzielle Ressourcen zur Verfügung stehen.

4.4. Unterbringung

4.4.1. Die Koalition bekennt sich zu einer dezentralen Unterbringung der Flüchtlinge in allen drei Stadtteilen.

4.4.2. Von den bestehenden Unterkünften soll die Notunterkunft in der Villa Winter aufgegeben werden.

4.4.3. Soweit wirtschaftlich sinnvoll, sollen neue Unterkünfte auch für die Unterbringung anerkannter Flüchtlinge und/oder für eine spätere Nutzung als öffentlich geförderte Wohnungen geeignet oder umrüstbar sein. Neu zu errichtende Unterkünfte müssen mit der umliegenden Bebauung verträglich sein.

4.5. Integration

4.5.1. Die Koalition unterstützt die Schaffung einer zusätzlichen Stelle für die soziale Betreuung der Flüchtlinge in Kronberg. Diese Stelle wurde bereits im Stellenplan des Haushaltsplans 2016 eingerichtet. Abhängig von der Zahl der in Kronberg zukünftig aufzunehmenden Flüchtlinge und der gesetzlichen Rahmenbedingungen kann die Schaffung weiterer Stellen erforderlich werden.

4.5.2. Die Koalition begrüßt die städtische Unterstützung ehrenamtlichen Engagements bei der Integration. Die Aufgaben des Kultur- und Sozialausschusses soll um das Thema „Integration“ erweitert werden.

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