Koalitionsvertrag 2016

Stadtentwicklung und Bauen

2. Stadtentwicklung und Bauen

Trotz zahlreicher Veränderungen hat unsere Stadt ihren liebens- und lebenswerten Charakter, der von „grünen Wohngebieten“, weiträumigen Parkanlagen und der von der Burg überragten Altstadt geprägt wird, grundsätzlich erhalten können. Diesen Charakter zu bewahren und die Stadt durch behutsame Weiterentwicklung zukunftsfä­hig zu gestalten, ist ein zentrales Anliegen der Koalition.

Die Stadtentwicklungspolitik der Koalition aus CDU, SPD und UBG orientiert sich an dem Ziel, eine sozial ausgewogene Bevölkerungsstruktur zu erhalten und die damit verbundenen Bedarfe an Wohnraum die sich auch aus dem Bewußtsein für sie Verantwortung für die gesamte Region ergeben zu sichern. In Kronberg besteht im mittelpreisi­gen Wohnsegment aktuell ein erheblicher Mangel, der sich durch den Wegfall der So­zialbindung für zahlreiche Wohnungen noch verschärfen wird. Deshalb wollen die Koalitionsfraktionen in Zusammenarbeit mit geeigneten Wohnbauträgern bezahlbaren Wohnraum für Menschen im mittleren und unteren Einkommenssegment schaffen. Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums für junge Menschen sowie die Schaffung von Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge werden bei allen Fragen der Stadtentwicklung berücksichtigt. CDU, SPD und UBG unterstützen den Ausbau der Angebote für senio­rengerechte Wohnstrukturen, die sich den Wünschen und den Bedürfnissen der Älteren anpasst. Es sollen möglichst 30 öffentliche geförderte Wohnungen in den nächsten Jahren geschaffen wer­den. Sie sollen vornehmliche Kronberger Bürgern (junge Menschen und Familien) zur Verfügung gestellt werden.

Im Kontext dieser Ziele tritt die Koalition für eine zukunftsfähige und qualitätsvolle Stadtentwicklung und die Weiterentwicklung Kronbergs als attraktiven Wohn- und Gewerbestandort ein. Die Koalition bekennt sich weiterhin zu den in langjährigen Diskussions- und Abstimmungsprozessen entwickelten Lösungen für das brachlie­gende Bahnhofsgelände und misst der Realisierung der in den einzelnen Baufeldern geplanten Maßnahmen besondere Bedeutung bei. Darüber hinaus stehen die Umset­zung des in der letzten Wahlzeit beschlossenen Sportflächenkonzeptes mit den sich da­raus ergebenden vielfältigen Entwicklungschancen sowie Initiativen zur perspektivi­schen Ausweisung weiterer Gewerbeflächen im Bereich des „Kronberger Hang“ priorisiert auf der Handlungsagenda der Koalition.

2.1. Stadtentwicklung

2.1.1. Der Stadtentwicklungsplans soll, u. a. als Zielformulierung, welche Bereiche wie und ggf. vorrangig entwickelt werden sollen, zeitnah fertiggestellt werden.

Die Kommunikation mit der Bürgerschaft durch planungsbegleitende Kommunikationsprozesse und Bürgerversammlungen soll fortgeführt werden.

2.1.2. Energieeffizientes Bauen bei eigenen städtischen Baumaßnahmen; An­reize für energieeffizientes Bauen durch Festsetzungen in den Bebauungsplä­nen.

2.1.3. Notwendige Ausgleichsmaßnahmen sollen konsequent umgesetzt werden.

2.1.4. Städtische Baugrundstücke sollen vorzugsweise in Erbpacht an junge Fa­milien vergeben werden. Es soll ein Kriterienkatalog für die Veräußerung städtischer Baugrundstücke entwickelt werden. (siehe auch Abs. 2.2.1)

2.1.5. Über geeignete Nutzungsformen und Träger zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums (Geschosswohnungsbau oder andere verdichtete Wohnformen) wird die Koalition nach Vorstellung entsprechender Modelle aus anderen Gemeinden entscheiden.

2.1.6. Die Stadt Kronberg soll nicht selbst Vorhabenträger für neue Wohnbauprojekte sein.

2.1.7. Eine Aufwertung des Stadtteils Schönberg durch geeignete Maßnahmen z.B. durch eine Verbesserung der Verkehrsführung in der Friedrichstraße wird angestrebt.

2.2. Bauleitplanung und Vorhaben

Bereits begonnene Bauleitplanungsverfahren werden, um planungsrechtliche Klarheit zu schaffen und den Erhalt des Stadtbilds sicherzustellen, unter Beachtung folgender Eckpunkte weitergeführt:

2.2.1. Bebauungsplan „Grüner Weg“: Die derzeit zur Bebauung festgelegten Flächen sollen grundsätzlich bestehen bleiben.

Im Anschluss an die bestehende Bebauung soll Geschosswohnungsbau realisiert werden. Im Weiteren sollen gestaffelt Möglichkeiten zum Erwerb von bezahlbaren Eigenheimen durch Reihen- bzw. Doppelhausbebauung (kleines Haus und kleines Grundstück) oder alternative Wohnkonzepte realisiert werden, sowie Einzel- und Doppelhausbebauung. Auf der Basis eines städtebaulichen Gesamtkonzepts des Entwicklungsgebiets kann in Teilen eine verdichtete Bebauung erfolgen. Baugrundstücke aus städtischem Eigentum sollen vorrangig für Geschosswohnungsbau vorgesehen oder in Erbpacht vergeben werden.

Als Voraussetzung für die Bebauung am „Grünen Weg“ muss das bestehende Verkehrskonzept überarbeitet werden, damit ein funktionsfähiges „inneres Verkehrsnetz“ mit Anschlüssen an die Hauptverkehrsachsen entstehen kann. Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen für die Eingriffe in diese ökologisch sensible Gesamtfläche müssen plausibel dargestellt und sichergestellt sein.

Die Umsetzung des Planwerks kann in Teilabschnitten geschehen.

Im Rahmen der Landschaftsplanung des Gesamtareals Am Grünen Weg/Geiersberg soll geprüft werden, ob der Reitverein Kronberg als Nutzung integriert werden kann.

2.2.2. Das Gewerbegebiet Oberhöchstadt Süd soll als geschlossenes Gewerbegebiet planerisch gesichert und zeitgemäß entwickelt werden. Die Verkehrserschließung soll verbessert werden.

2.2.3. Die Umsetzung des Sportflächenkonzepts eröffnet wichtige Perspektiven für unsere Stadt: Mit den Erlösen aus dem Flächenverkauf erhält die Stadt darüber hinaus die Möglichkeit, trotz der angespannten Haushaltslage in neue und zeitgemäße Sportstätten zu investieren. An der Altkönigstraße und Feldbergstraße kann mittelfristig ein Wohngebiet entwickelt werden, in dem auch Flächen für geförderten Wohnraum und Unterkünfte für anerkannte Flüchtlinge ausgewiesen werden sollen. Die Koalition wird dafür eintreten, dass Teile des Verkaufserlöses des jetzigen Sportgeländes an der Altkönigstraße dafür genutzt werden, dass die städtischen Immobilien „Haus Altkönig“ und „Taunushalle“ saniert werden, so dass alle Stadtteile von dieser Entwicklung profitieren.

Auf dem Gelände der SGO soll eine aufgelockerte Bebauung angepasst an die umgebende Bebauung entstehen.

2.2.4. Entwicklung neuer Gewerbeflächen

Für die Verbesserung der Steuerbasis der Stadt ist es erforderlich, neue Gewerbeflächen zu ermöglichen; dies kann vor allem im Bereich südwestlich der Frankfurter Straße, angrenzend an die Gemarkung Schwalbach („Kronberger Hang“) geschehen. Hierfür sollen die erforderlichen Planungsschritte in die Wege geleitet werden

2.2.5. Im Plangebiet Bahnhof Kronberg soll ein architektonisch sensibel in die Umgebung eingepasstes Hotel auf der Basis des derzeitig verfolgten Volumens, optional auch mit integrierter gewerblicher Nutzung, entstehen; ferner zwischen Bahnhofsgebäude und Hotel ein öffentlicher Platz als Entree zur Stadt.

Im Süden des Plangebietes sollen Geschosswohnungsbau (z. B. ein Mehrgenerationenobjekt) und Einzelhäuser gemäß Beschlusslage errichtet werden.

Das Bahnhofsgebäude soll auf der Basis der von der Stadt vorgegebenen Funktionen (insbesondere DB-Reisezentrum als Mobilitätszentrale, ferner Gastronomie und Wohnung) privat entwickelt und ohne zusätzliche Personalkosten für die Stadt betrieben werden.

2.2.6. Die Koalition strebt zum Philosophenweg eine einvernehmliche Regelung aller Beteiligten (Städte Kronberg und Königstein, Opel-Zoo) unter Berücksichtigung der Interessen der Kronberger Bürger an.

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